1. Grundlagen und Aufgaben der Beratung
„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterricht, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer.“ (§4 Abs. 1 und §8 Abs. 1 ADO – BASS 21-02 Nr. 4) Durch die Vorgaben dieses Erlasses wird der Beratung eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Lernens und des Zusammenlebens in der Schule beigemessen. Zum einen beraten alle Lehrkräfte ihre Lerngruppen und daraus einzelne Schülerinnen und Schüler unterrichtsbegleitend. Zum anderen bieten die Schulen der Brede über diese (fach-) unterrichtliche Beratungstätigkeit hinaus ein weitreichendes außerunterrichtliches Angebot. Damit kann die Beratung der Lehrkräfte schulintern sowie durch außerschulische Beratungsträger unterstützt werden.
Das Angebot der Beratung steht sowohl Schülerinnen und Schülern aller Jahrgänge als auch Erziehungsberechtigten offen und umfasst vielfältige Möglichkeiten.
Diese beziehen sich daher vor allem auf
- pädagogischen und psychosozialen Fragen in der Schulsozialarbeit.
- das soziale Lernen und Angebote der Schulseelsorge.
- die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahn und Bildungswege einschließlich der Studien- und Berufswahlorientierung.
- die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten (Begabtenförderung in BPLB und ECHA, Lerncoach, Beratungslehrer, Vertrauenslehrkräfte)
- die Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte schulintern und außerschulisch.
- die Beratung zu allen Fragen der Digitalisierung und zur Nutzung der digitalen Endgeräte im schulischen Kontext.
Beratung ist als eine Form der Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen. Sie ist ein Prozess, in dem um Rat Suchende Unterstützung in ihrem individuellen Anliegen erhalten und in Begleitung die für sie passende Lösungsstrategie entwickeln. Hierbei sind Empathie und Wertschätzung, die gegenseitige Achtung aller am Prozess Beteiligten grundlegende Voraussetzungen für das Gelingen des Beratungsprozesses.
Die Freiwilligkeit im Bereich der individuellen Beratung ist selbstverständlich. Die Beratenden verpflichten sich selbst zu Verschwiegenheit.
2. Ziele der Beratung
Die Beratung soll eine Begleitung zur Selbstentfaltung sein.
Dabei sollen alle Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ihrer Begabung gefördert und gefordert werden, damit sie den individuell höchstmöglichen Schulabschluss erreichen können. Dabei soll ihnen jede Form der Beratung helfen, eigene Entscheidungen zu treffen, ihre persönlichen Neigungen, Begabungen und Möglichkeiten zu entdecken, diese optimal zu entfalten sowie Lernschwierigkeiten zu bewältigen.
Ein wesentliches Ziel der Beratung innerhalb des Erziehungsauftrages ist zudem die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung, die nicht nur in der Stärkung der individuellen Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls, sondern auch in der Schulung bzw. Sensibilisierung der Selbst- und Fremdwahrnehmung besteht. Diese bilden die Voraussetzung für die Vermittlung sozialer Kompetenzen und des Bewusstseins für Werte und Normen.
Genauso ist die Erziehung der Lernenden zu selbstverantwortlichen Menschen wichtiges Ziel der Beratung. Dieses beinhaltet den Erwerb von Eigenständigkeit, Orientierungs-, Entscheidungs- und Kritikfähigkeit sowie weiterer Schlüsselqualifikationen. Dazu gehören kommunikative Kompetenzen und Teamfähigkeit, welche auch im Beruf immer stärker an Bedeutung gewinnen.
Beratung versteht sich demnach als ein Instrument, diese Ziele in allen Belangen zu unterstützen. Die freiwillige individuelle Beratung sowie präventive und stützende (Förder-) Maßnahmen sollen im Ausbau des Beratungskonzeptes vernetzt und später regelmäßig evaluiert werden.
Zur Koordination wird ein Beratungsteam eingerichtet, um sich bei Bedarf austauschen und ggf. Partner hinzuziehen zu können. Dabei besteht auch die Möglichkeit eine kollegiale Fallberatung anzubieten.