Entsprechend dem Schulgesetz NRW vermittelt die Realschule ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und vielfältige Abschlussmöglichkeiten, die sie entsprechend ihren Leistungen und Neigungen befähigen, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Am Ende der Klasse 10 finden zentrale Abschlussprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben.
Für Schülerinnen und Schüler mit mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern wird die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (EF), für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen und Unterricht in der zweiten Fremdsprache bis Ende der Klasse 10 die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Q1) erteilt.
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe schließt die Berechtigung zum Besuch einer Gesamtschule oder geeigneter Bildungsgänge des Berufskollegs ein, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.
Außerdem werden an der Realschule ein dem Hauptschulabschluss und ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erteilt.
Damit erfüllt die Realschule den gesamtgesellschaftlichen Auftrag, „Begabungsreserven“ aufzufangen und zu entwickeln, und vergibt alle Abschlüsse und Berechtigungen der SI:
- Fachoberschulreife mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (d.h. direkter Einstieg in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe)
- Fachoberschulreife mit Qualifikation für die Einführungsphase der gymnasiale Oberstufe
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss)